1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) gelten für alle Verträge und Leistungen (Dienstleistungen in Form von physiotherapeutischen Behandlungen, Ayurveda Behandlungen oder anderen Behandlungen, dem Verkauf von Waren) zwischen Miriam Delies M.Sc., Theodostraße 19 Top 3, 5020 Salzburg, www.deliveda.com und office@deliveda.at (in der Folge Dienstleisterin genannt) und den PatientInnen bzw. KlientInnen. Rechtsgeschäfte zwischen der Dienstleisterin und den Patientinnen bzw. Klientinnen, die nicht unter die AGB fallen sollen, bedürfen einer schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.
1.2. Mit der Vereinbarung eines Termins, erklären Sie sich mit den AGB einverstanden. Die Bestätigung erfolgt entweder über die Homepage, indem Sie das entsprechende Kästchen vor einer Terminanfrage angeklickt haben, über die Zusendung der AGB vorab des Termins per Mail oder vor Ort. Bei Terminwahrnehmung wird dahingehend noch eine Unterschrift geleistet.
2. Terminvergabe und Vertragsabschluss
2.1. Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten (im Geschäftslokal, in Werbeprospekten, auf der Website oder ähnlichem) sind unverbindlich und freibleibend, d.h. sie stellen eine Aufforderung an die Kundin dar, ein Angebot zu unterbreiten. Die Dienstleisterin kann Angebote (insbesondere Terminvereinbarungen) ohne Angaben von Gründen annehmen oder ablehnen.
2.2. Die Terminvergabe kann persönlich, telefonisch, per Mail, per Whats App, per SMS oder über die Website www.deliveda.com online erfolgen. Die Kontaktdaten befinden sich unter Punkt 1. 1. der Bedingungen.
2.3. Angebote werden von der Dienstleisterin durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS, Bestätigungs-Whats App, Bestätigungs-Email oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.
2.4. Terminvergaben sind verbindlich und erfordern eine rechtzeitige Absage, da ansonsten die Kosten gänzlich in Rechnung gestellt werden. (siehe unten)
3. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn einer Physiotherapie Einheit achten?
3.1. Ärztliche Verordnung
Die Patientin benötigt eine gültige ärztliche Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung. Diese wird von der zuständigen Ärztin des jeweiligen Fachgebietes ausgestellt, die zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Neben den persönlichen Daten, sollte auch
• Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Kostenträger
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie Behandlungszeit und
• die verordnete Behandlung (u.a. Physiotherapie, manuelle Lymphdrainage, manuelle Therapie, Heilmassage, Heilgymnastik, Sportphysiotherapie, Physiocoaching)
aufgeführt sein.
Die Verordnung von der Ärztin darf nicht älter als 28 Tage sein, um einen Ersttermin für eine Physiotherapie Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Wird keine gültige Verordnung zum Ersttermin mitgebracht, zahlt die/der Patient/in die Kosten in Form eines Ausfallhonorars zur Gänze selbst. In der Rechnung werden die gesamten Kosten für den ausgemachten Termin in Rechnung gestellt. Es sei denn, die Diagnose ist bereits in der Vergangenheit schon einmal gestellt worden, dann darf die Physiotherapeutin auch ohne Verordnung behandeln (NEU: laut MTD-Gesetz vom 01.09.2024).
Liegt keine Verordnung in der oben genannten Ausführung vor, können Sie die angebotenen Leistungen natürlich auch präventiv in Anspruch nehmen. Berufsrechtlich dürfen nur gesunde Menschen präventiv behandelt werden.
3.2. präventive Behandlungen
Besteht der Wunsch körperlichen und seelischen Beschwerden vorzubeugen, ist dies auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Präventive Behandlungen in Form von Physiotherapie oder Ayurveda können jederzeit ohne ärztliche Bewilligung und ohne Limit in Anspruch genommen werden. Dabei gilt es, die bestehende Gesundheit dauerhaft aufrecht zu erhalten, um gezielt Verletzungen oder Dysbalancen im Körper vorzubeugen.
3.3. Behandlungskosten und deren Verrechnung
Die Kosten der Behandlungen werden vorab mit der Patientin bzw. der Kundin besprochen. Sie werden entsprechend der verwendeten Einzelleistung, Behandlungszeit, Vor- und Nachbereitungszeit sowie des benötigten Materials im Rahmen einer Behandlung berechnet.
Die Dienstleisterin ist Wahltherapeutin und hat daher keinen Vertrag mit den Versicherungsträgern. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 7 Tagen nach jeder Therapie Einheit direkt an die Dienstleisterin gezahlt.
Darauffolgend kann die Rechnung mit der Zahlungsbestätigung bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden und der entsprechende Kostenzuschuss abzüglich des Selbstbehaltes wird retourniert. Die Höhe des Kostenersatz kann bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger erfragt werden.
3.4. Zusatzversicherung
Abgeschlossene Zusatzversicherungen übernehmen oftmals den Selbstbehalt zur Gänze. Auch dies gilt seitens der Versicherten in Erfahrung zu bringen. Zusatzversicherungen bieten oft einen erweiterten Versicherungsschutz an, indem auch alternative Heilmethoden wie Ayurveda, traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Akupunktur etc. abgedeckt sind.
3.5. Chefärztliche Bewilligung der Verordnung
Die Behandlungskosten werden zum Teil vom Versicherungsträger übernommen, wenn die Verordnung durch einen Chefarzt der zuständigen Krankenkasse vorab bewilligt worden ist. Nach erfolgter Behandlung kann die bewilligte Verordnung mit samt der beglichenen Honorarnoten beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingereicht werden und der festgelegte Kostenersatz wird retourniert.
Zusatzinfo: Die Voraussetzung einer Bewilligung ist bislang ausgesetzt worden (Stand 10/2024) – ausgenommen ist die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
3.6. Krankengeschichte, Befunde
Patientinnen sind aufgerufen alle vorliegenden relevanten Befunde zum Ersttermin mitzunehmen. Diese geben Aufschluss auf mögliche Dysbalancen im Körper und helfen dabei die Anamnese sowie die folgenden fachgerechten Behandlungsmethoden bestmöglich durchzuführen.
4. Wie laufen die Therapie Einheiten ab?
4.1. Einzelbetreuung
Während der Dauer der Behandlungen ist ausschließlich die Dienstleisterin für die Patientin zuständig. Bei organisatorischen Fragen oder Belangen zu den Therapie Einheiten ist die Dienstleisterin die alleinige Ansprechpartnerin.
In einem Gespräch werden folgende Punkte besprochen und festgelegt:
Was? Ziel der Behandlung
Welche? Behandlungsmaßnahmen
Wann? Genaue Terminvereinbarung
Wie lange? Dauer der Behandlungseinheit
Wie oft? Zeitlicher Abstand zwischen den Therapien
Wie viel? Kosten der Behandlung
4.2. Behandlungsablauf
Terminvereinbarungen sind pünktlich wahrzunehmen.
Termine, die durch eine Verspätung seitens der Patientinnen verursacht werden, können zeitlich nicht ergänzt oder erweitert werden. Zu erwähnen ist, dass sich die verkürzte Therapieeinheit negativ auf den Behandlungserfolg auswirken kann.
Bei wiederholt verspätetem Erscheinen oder mehrmaligen Absagen von Terminen seitens der Patientinnen, kann die Dienstleisterin die weiteren Behandlungen gänzlich einstellen und ablehnen.
Die Leistungen werden an den individuell erstellten Therapieplan angepasst.
• Befunderhebung in Form einer Anamnese mit anschließender Beratung und vereinbarten Behandlungseinheiten
• Verwaltung von Terminen, angepasst an die therapeutische Maßnahme
• notwendige Vor- und Nachbereitung für Therapien wie z.B. Reinigung der Behandlungsbank und Materialien, Bereitstellung von Ölen, Wärmflaschen vorbereiten, Herstellung, Anpassung und Bereitstellen von individuellen Therapiematerialien
Am Ende einer Behandlungsserie sind bei einigen Verordnungen Unterschriften zu leisten, welche die Teilnahme der Patientin an der Therapie Einheit bestätigen. Dies ist direkt auf der Verordnung erkennbar und ist dem Kostenträger vorzulegen, damit die Kosten anteilsmäßig übernommen werden.
4.3. Grundsätze der Behandlung
• Basis bildet das MTD-Gesetz: Die Behandlungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Regelungen aus dem medizinisch-technischen-Dienst (MTD-Gesetz).
• Miteinander: Die Behandlungsvorschläge und -maßnahmen werden nach erfolgter Anamnese mit der Patientin besprochen und abgeglichen. Die erstellte Planung der Therapien kann so akzeptiert oder jederzeit nach den Wünschen der Patientenin angepasst werden.
• Schweigepflicht: Jegliche Informationen, die im Rahmen der Therapie Einheit ausgetauscht werden, unterliegen der Schweigepflicht. Ohne die ausdrückliche Zustimmung seitens der Patientenin, werden keine Auskünfte an andere Personen übermittelt. Sollte es aus therapeutischer Sicht sinnvoll sein, bestimmte Informationen zu teilen, würde es vorab mit der Patientenin besprochen werden und die Zustimmung wird eingeholt. Der behandlungsbezogene Austausch von Informationen mit den zuständigen Ärztinnen sowie mit anderen beteiligten Gesundheitsberufen dient dem Zweck der Behandlungsoptimierung und wird demnach als gewünscht angesehen. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
4.4. gesetzlich verpflichtende Dokumentation
Im Zeitraum der Behandlungsdauer wird zu jeder einzelnen Therapie Einheit die angewandten Maßnahmen dokumentiert. Die Verwahrung der Daten ist auf 10 Jahre begrenzt und verbleibt weitestgehend bei der Dienstleisterin.
5. Behandlungskosten und Warenverkauf
5.1. Höhe der Behandlungskosten
Die Höhe der in Anspruch genommenen Behandlung richtet sich nach der benötigten Zeit, den Materialien, die Vor- und Nachbereitung, den Einzelleistungen und können individuell mit der Dienstleisterin vorab abgesprochen werden. Die in Rechnungstellung von präventiven Leistungen erfolgt genauso wie bei einer vorliegenden Verordnung.
Alle Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ersetzt automatisch die bis dahin geltende.
Das Entgelt für eine Serie von Dienstleistungen (Gruppenkurse z.B. 5er Block, 10er Block oder Vortragsreihen) ist im Voraus zu bezahlen. Die Gruppenkurse und die Vortragsreihen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutscheinen, Blöcke, Vortragsreihen) ist grundsätzlich nicht möglich. Im Krankheitsfall oder wenn die festgelegten Termine nicht wahrgenommen werden können, verfällt die Einheit und wird nicht ersetzt oder gutgeschrieben.
Informationen über gültige Preise entnehmen Sie bitte der Website www.deliveda.at.
5.2. Sachbeschädigung
Die Haftung der Dienstleisterin für eine Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung (z.B. an Kleidung der Patientin bzw. Klientin durch Öle, äußerliche Einwirkungen, Cremen oder ähnliche Flüssigkeiten) beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.
Es wird keinerlei Haftung für Waren im Wiederverkauf von anderen Firmen (z.B. Lebe Natur, Kerala Ayurveda Shop etc.) übernommen.
Beim Auftreten von Auffälligkeiten, Nebenwirkungen oder Unwohlsein von Produkten kann gern die Dienstleisterin in erster Linie kontaktiert werden. Sind die Symptome nicht eindeutig zuzuordnen oder weisen auf eine mögliche Verunreinigung des Produktes mit Bakterien, Viren, Parasiten o.ä. hin, muss der Hersteller kontaktiert werden, um das Produkt zur Gänze zu prüfen. Mögliche Verunreinigungen sind immer möglich und müssen abgeklärt werden. Dazu wird das auffällige Produkt bewahrt und zur entsprechenden Firma geschickt, wo es der Prüfung unterliegt und weitere Schritte eingeleitet werden.
5.3. Eigentumsvorbehalt
Der Dienstleister behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren vollständige Bezahlung vor.
5.4. Zahlungsmodus
Die Rechnungsstellung erfolgt nach jeder einzeln in Anspruch genommenen Therapie Einheit. Die Kosten können in Form von Barzahlung oder Banküberweisung gezahlt werden. Die Honorarnoten sind innerhalb von 7 Tagen zu zahlen, andernfalls fallen Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% an und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nicht fristgerecht beglichene Honorarforderungen im Rahmen der genannten Fälligkeit haben Mahnspesen zur Folge. Die erste Mahnung beläuft sich auf Euro 15,-, die zweite Mahnung auf Euro 25,- und die dritte Mahnung auf Euro 35,-. Daraus ergeben sich die Gesamtkosten aus der gestellten Honorarnote zuzüglich eventuell anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen. Werden alle Mahnungen ignoriert, wird es an das Inkassobüro weitergeleitet, wodurch der Patientin noch mehr Kosten entstehen.
6. Mitwirken der Patientin
6.1.Es wird ein individueller Therapieplan für die Patientin erarbeitet. Für Fragen und Informationen steht die Dienstleisterin gern zur Verfügung. Es ist dabei wichtig, die Anliegen der Patientin zu erfassen und darauf abgestimmt ganzheitliche Lösungsansätze aufzuzeigen, um den Gesundheitszustand zu verbessern.
6.2. Informationspflicht
Die Patientin bzw. Klientin verpflichtet sich der Dienstleisterin Auskunft über Erkrankungen, Allergien oder andere körperliche Beschwerden (insbesondere Diabetes, Blutverdünnung usw.), die bei der Leistungserbringung der Dienstleisterin zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen. Dabei ist die Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand, vorangegangener Therapiemaßnahmen, alte und aktuelle Befunde, Arztbesuche, Beschwerden in der Vergangenheit und aktuell sehr wichtig, um eine erfolgreiche Behandlung zu generieren. Die Patientin bzw. Klientin wird der Dienstleisterin Fragen zum bestehenden Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienstleistung und mögliche Schäden zu vermeiden. Aktives Mitwirken bedeutet eine regelmäßige Durchführung von Übungen, ursachenbezogene Handlungen zu vermeiden oder umzulernen und neue Möglichkeiten des Handelns zu erlernen.
6.3. Stellt sich kein zufriedenstellender Behandlungserfolg ein, was auf eine mangelhafte Mithilfe seitens der Patientin bzw. Klientin hinweist, wird dies zur Sprache gebracht und nach erreichbaren Lösungen gesucht.
7. Terminabsage
7.1. Behandlungstermine können bis spätestens werktags 24 Stunden (Samstage und Sonntag ausgenommen) vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, fallen Kosten in Höhe des nicht wahrgenommenen Termins an, die auch bei durchgeführter Therapie zu zahlen gewesen wären. Das Gleiche gilt, wenn ein Termin vergessen worden ist und die Patientin bzw. Klientin nicht zum Termin erschienen ist. Die gesamten Kosten werden in Form eines Ausfallhonorars in Rechnung gestellt und können nicht beim Versicherungsträger geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens der Patientin bzw. Kundin besteht nicht.
Wie bereits oben erwähnt, wird ebenfalls ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, wenn keine gültige ärztliche Verordnung zum ausgemachten Termin vorliegt. Ausnahme bildet eine schon einmal verfasste Diagnose in der Vergangenheit.
7.2. Für eine von der Kundin gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistungen kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.
Dies dient dazu den entstandenen Aufwand und die Zeit zu kompensieren, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
7.3. Kann die Dienstleisterin aus für sie nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird die Patientin bzw. Klientin umgehend davon in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist die Dienstleisterin berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Behandlungsende
8.1. Präventive Behandlungen können immer und nach Absprache mit der Dienstleisterin in Anspruch genommen werden.
8.2. Eine ärztliche Verordnung legt den Umfang der Behandlung fest. Reicht der Umfang an Behandlungen nicht aus, kann eine neue Verordnung seitens der Ärztin ausgestellt werden, die von der Chefärztin zu bewilligen ist. (ist derzeit ausgesetzt: 10/2024; ausgenommen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen SVS)
8.3. Die Behandlung endet grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis. Die Therapien können jederzeit seitens der Patientin bzw. Klientin oder auch seitens der Dienstleisterin ohne Angaben von Gründen abgebrochen werden. Wenn die Behandlungen nicht zum vereinbarten Erfolg führen oder aus medizinischer Sicht eine andere Behandlungsmaßnahme erforderlich ist, wird die laufende Behandlung von der Dienstleisterin abgebrochen.
8.4. Auch wird die Therapie abgebrochen, wenn Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden oder es aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar ist. Alle in Anspruch genommenen Therapie Einheiten werden bis zum Abbruch der Behandlungen in Rechnung gestellt. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden ebenfalls gesondert verrechnet (siehe oben).
9. Erhalt des Kostenzuschusses
9.1. Die bewilligte ärztliche Verordnung wird zusammen mit den ausgestellten Honorarnoten und den Zahlungsbelegen beim zuständigen Krankenversicherungsträger persönlich, per Mail, per App oder per Post eingereicht. Dabei werden die Kontodaten der Patientin benötigt, um die Retournierung des Kostenersatz zu ermöglichen. Eine Postanweisung ist ebenfalls möglich, um den anteiligen Kostenersatz vom zuständigen Sozialversicherungsträger rückerstattet zu bekommen. Eine Auskunft über die Höhe des Kostenersatz kann direkt beim Sozialversicherungsträger oder bei der Dienstleisterin erfragt werden. Die Information dazu wird einer Liste entnommen, die den Physiotherapeuten regelmäßig zugesendet wird.
10. Gutscheine
10.1. Wertgutscheine werden auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt 3 Jahre, wobei die Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die oben genannten vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung.
10.2. Ist der Preis der entsprechenden Dienstleistung im Einlösungszeitpunkt höher, als zum Ausstellungszeitpunkt des Gutscheins, hat die Kundin den Differenzbetrag aufzuzahlen.
10.3. Der Gutschein ist zum Termin mitzubringen und kann nur gegen Entwertung eingelöst werden.
10.4. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes (Barablöse) ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation unter www.deliveda.com
12. Änderung der AGB
12.1. Ich behalte mir hiermit das Recht vor die AGB jederzeit nach meinem Ermessen zu ändern.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt und weiter wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Bestimmungen entsprechend wirksam zu ergänzen.
12.3. Diese AGB unterliegen dem österreichischen Recht.
12.4. Die Patientin erklärt hiermit, alle Informationen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DELIVEDA erhalten, gelesen und verstanden zu haben. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.